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   OLG Brandenburg, 23.10.1997 - 12 U 216/96   

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https://dejure.org/1997,7162
OLG Brandenburg, 23.10.1997 - 12 U 216/96 (https://dejure.org/1997,7162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.10.1997 - 12 U 216/96 (https://dejure.org/1997,7162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 12 U 216/96 (https://dejure.org/1997,7162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einvernehmliche Aufhebung eines Anstellungsvertrags; Fortbestand der Vertretungsmacht der Geschäftsführer in Bezug auf einen zu führenden Prozess; Inanspruchnahme des Geschäftsführers durch die Gesellschaft; Aufrechnung von Gehaltsansprüchen gegen Darlehensforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1196
  • DB 1998, 1022
  • NZG 1998, 466
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 72/81

    Wirksame Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH - Notgeschäftsführer als

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  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00

    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche;

    Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 11. Juli 1997 (Az.: V ZR 246/96; NJW 1997, 2874, 2875 = LM § 133 (C) BGB Nr. 93 Bl. 2) dahinstehen lassen, ob allein die vertragliche Verpflichtung zur Schaffung einer "Wohnfläche" bestimmter Größe als Zusicherung einer entsprechenden Eigenschaft anzusehen ist, weil die Mindergröße der "Wohnfläche" um mehr als 10 % jedenfalls ein Fehler sei, der zur Minderung des Werklohns berechtige; ein "ca."-Zusatz mache die vertragliche Angabe nicht unverbindlich; dies lasse sich allenfalls für eine geringfügige Abweichung vertreten, nicht aber für einen Unterschied von mehr als 10 % (vgl. auch: BGH NJW 1999, 1859, 1860 = LM § 633 BGB Nr. 111 - Mangel bei Abweichung von 19, 02 %; BGH NJW-RR 1991, 218, 219 = LM § 675 BGB Nr. 157 Bl. 2 R; NJW-RR 1998, 1196 - Mangel bei Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß ohne "ca."-Zusatz; BGH NJW-RR 2000, 202 = LM § 157 (Ge) BGB Nr. 51 Mangel bei Abweichung der Flächengröße um 11, 73 %).
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2015 - 1 U 194/13

    GmbH: Vertretung der Gesellschaft in der Kündigungsschutzklage des abberufenen

    § 46 Nr. 8 GmbHG stehe nur dann entgegen, wenn ein amtierender Geschäftsführer gegen die Gesellschaft, vertreten durch ihre übrigen Geschäftsführer klage (so OLG Braunschweig, Urteil vom 23. Oktober 1997, 12 U 216/96 - juris).

    Die abweichende Ansicht des OLG Brandenburg im Urteil vom 23.10.1997 - 12 U 216/96 in NZG 1998, 466 - Anwendung nur auf noch amtierende Geschäftsführer - überzeugt nicht.

  • OLG Köln, 29.07.2010 - 18 U 196/09

    Schadensersatz für Geschäftsführer wegen Altersdiskriminierung

    Unter Hinweis auf den Normzweck des § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG wird diese Auffassung vereinzelt auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (OLG Brandenburg NZG 1998, 466, zitiert nach juris, dort Rn. 17).
  • OLG Jena, 08.08.2000 - 8 U 1387/98

    Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses für die Bestellung eines

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  • OLG Brandenburg, 30.06.2009 - 6 U 56/08

    Ansprüche einer GmbH gegen einen ehemaligen Geschäftsführer: Auszahlung einer

    Denn diese Vorschrift gilt nicht für Ersatzprozesse mit ausgeschiedenen Geschäftsführern wie hier (Senat, Urteil vom 23.10.1997, NJW-RR 1998, 1196, 1197; Baumbach/Hueck, GmbHG, 18. Aufl. 2006, § 46 Rn 67).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 82/09

    GmbH: Mangelndes Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses für die

    Auf Prozesse gegen ausgeschiedene Geschäftsführer findet § 46 Nr. 8 Fall 2 GmbHG keine Anwendung (Brandenbg. OLG [6. Zivilsenat], Urteil vom 30.6.2009, 6 U 56/08, Rn. 63, zitiert nach juris; NJW-RR 1998, 1196, 1197; Baumbach/Hueck/Zöllner, a.a.O., § 46, Rn. 67).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2012 - 6 U 79/09

    Geschäftsführeranstellungsvertrag: Anspruch auf Rückerstattung von

    Eines Gesellschafterbeschlusses über die Prozessvertretung der Klägerin nach § 46 Nr. 8 zweite Alternative GmbHG bedurfte es nicht, da sich der Prozess nicht gegen den amtierenden Geschäftsführer richtet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil v. 23.10.1997, 12 U 216/96, NJW-RR 1998, 1196; Senat, Urteil v. 30.06.2009, 6 U 56/08, zitiert nach juris.de; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl. § 46 Rn. 67 m.w.N.).
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